Die Korrespondenz via E-Mail ist unsicher, weil wegen fehlender Verschlüsselung jeder mitlesen kann. Aus diesem Grund bieten wir unseren Mandanten die mit Benutzernamen und Passwort geschützte Kommunikation über die Web-Akte an.
Das Werkvertragsrecht ist seit dem 01.01.2018 um neue, spezielle Vorschriften ergänzt worden. Hierbei handelt es sich um Regelungen zum Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, Architekten- und Ingenieurbauvertrag und dem Bauträgervertrag.