privates Baurecht
Haben Sie als Auftragnehmer Probleme in der Projektabwicklung, werden Ihnen Mängel vorgeworfen oder wird der Werklohn zurückbehalten?
Haben Sie als Bauherr einen Mangel behafteten Bau oder befürchten Sie derartiges?
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T. +49 (0)30 88 55 18 07 oder schreiben mir eine kurze
Berlin@RA-Michaelis.de.
außergerichtliches Tätigwerden
Im Bereich des privaten Baurechts beginnt das außergerichtliche Handeln häufig mit Mangelrügen oder Aufforderungen zum Tätigwerden bzw. zur Zahlung v. Werklohn. Vorschläge für derartige Schreiben (BGB / VOB Teil B) finden Sie im
Downloadbereich.
Zur Beantwortung der Frage, vereinbare ich die VOB Teil B, und wenn ja, mit wem und wie, klicken Sie bitte hier.
gerichtliche Tätigkeit
Mangelfeststellungen
Die wichtigsten gerichtlichen Hilfsmittel sind Klagen auf Zahlung von Werklohn oder von Schadenersatz.
Muss ein mangelbehafteter Zustand festgestellt werden, kann diese durch private Beauftragung sachverständig oder im Wege des selbständigen Beweisverfahrens (§§ 485ff. ZPO)gerichtlich festgestellt werden. Hierbei handelt es sich um eine vorgezogene Beweisaufnahme, die keine Leistungsanträge zum Gegenstand hat. Derartige Ansprüche müssten hiernach im Wege von Klageerhebungen geltend gemacht werden.
Durchsetzung von Ansprüchen
Sind Mängel vorhanden, aber werden nicht freiwillig beseitigt, oder wird berechtigter Werklohn nicht gezahlt, muss Klage auf Zahlung von Schadenersatz oder von Werklohn erhoben werden. Die Voraussetzungen hierfür sind komplex und können nur individuell anhand der vertraglichen Vereinbarungen geprüft und festgestellt werden.